Zur Urteilsverkündung vom Hamburger Verfassungsgericht
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“! So heißt es im Artikel 1 des Grundgesetzes. Alle Menschen haben das Recht, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten und ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Laut Grundgesetz bekennt sich das deutsche Volk auch zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. Das heißt, dass der gemeinsam geschaffene Reichtum dafür genutzt werden soll, allen…