Das Friedensgebot des Grundgesetzes verwirklichen!

Für ein Verbot von Rüstungsexporten über den Hamburger Hafen

Diskussion zum Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts gegen unser Volksbegehren
Dienstag, den 14. Mai 2024
um 18 Uhr
Curiohaus Hamburg, Raum ABC, Rothenbaumchaussee 15 (nahe Dammtor Bahnhof)
 

Gegen den Kriegskurs Deutschlands und die zynischen Profite mit dem Rüstungsgeschäft haben wir uns zum Ziel gesetzt, allen Transport und Umschlag von Rüstungsgütern aus dem Hamburger Hafen zu verbannen. Wir werden nicht ruhen, bis wir einen zivilen Hafen in einer international solidarischen Stadt durchgesetzt haben und sind damit voll im Einklang mit dem Grundgesetz und der Hamburger Verfassung.

Als Lehre aus zwei Weltkriegen beinhaltet das Grundgesetz ein Friedensgebot, das sich in der Präambel, den Grundrechten und zahlreichen weiteren Bestimmungen als Leitlinie durchzieht und im Artikel 26 gefasst ist als: „(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen“. Auch die weitere Formulierung „(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“ war von den Grundgesetzbegründern als Restriktion im Sinne der Friedenssicherung gemeint, wurde aber von interessierter Seite (Kapital und Adenauer-CDU) als Schlupfloch für die Wiederbewaffnung Deutschlands mißbraucht und wird bis heute zur Ermöglichung von Waffenexporten genutzt.

Die Bundesrepublik war im Jahr 2023 zweitgrößter Waffenexporteur hinter den USA. Um das zu legitimieren, wird das Grundgesetz zur Unkenntlichkeit verunstaltet („Sondervermögen Bundeswehr“) und auch der Grundsatz, dass nicht in „Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht“*, geliefert werden darf, ins Gegenteil zur moralischen Pflicht zu Waffenlieferungen verkehrt. Geliefert wird an die NATO-Partner, Saudi-Arabien, an die Ukraine, Israel, …, alles im Namen der „westlichen Werte“, für die wir alle „kriegstüchtig“ werden sollen. Waffenlieferungen über den Hamburger Hafen und darüber hinaus zu beenden, ist umso wichtiger und brisanter geworden. Dagegen hat der kreuzbrave Hamburger Senat uns mit dem Hamburgischen Verfassungsgericht aufhalten wollen und das Gericht hat das Volksbegehren für nicht grundgesetzkonform erklärt (Urteil siehe: https://www.hamburgisches-verfassungsgericht.de/entscheidungen/hverfg-3-2022).

Demnach seien Waffenexporte Teil der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes (Artikel 73) und damit auf Landesebene nicht zu entscheiden. Wer die Freizügigkeit des Warenverkehrs einschränke, greife in die „Freiheit“ und gar in die „Grundrechte“ der Transport- und Hafenunternehmen ein, wofür uns eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle. Eine untergesetzliche Verwaltungsvorschrift oder eine Teilentwidmung des Hamburger Hafens als öffentliche Sache, also die Bestimmung des Hafengebiets für den Transport rein ziviler Güter, seien daher auch unzulässig.

Nicht wir sind im Konflikt mit dem Grundgesetz, sondern die Bundesregierung! Sie hat die historische Verantwortung, aktiv und zivil für Diplomatie und Verhandlungen einzutreten. Das Friedensgebot bedeutet Freiheit von Gewalt, was eine unabdingbare Grundlage für die Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte überall ist. Es gibt kein Grundrecht auf Rüstungsgeschäfte. Die Freizügigkeit des Warenverkehrs steht nicht über dem Friedensgebot und dem Allgemeinwohl. Die Tatsache, dass nur der Bund Waffenlieferungen (zur Kontrolle) genehmigen darf, begründet keinen Anspruch auf Genehmigung und erst recht nicht auf bestimmte Transportwege. Wir sind der Überzeugung, dass die Stadt Hamburg über ihren Hafen verfügen können muss!

In unserer Veranstaltung wollen wir mit Rechtsanwalt Wilhelm Achelpoehler und anderen politisch und juristisch Interessierten das Urteil des Verfassungsgerichts kritisch diskutieren und weitere bundes- und landesgesetzliche Möglichkeiten erörtern: Wie kommen wir weiter, damit der Hamburger Hafen rüstungsfrei wird? Und wie können wir dafür wirken, dass der Bund seine Aufgabe der Friedenssicherung sorgfältig wahrnimmt und Rüstungsexporte generell beendet? Seid eingeladen, mitzudiskutieren und für die Durchsetzung des grundgesetzlichen Friedensgebots mitzuwirken!

*Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/politische-grundsaetze-fuer-den-export-von-kriegswaffen-und-sonstigen-ruestungsguetern.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Den Flyer findet ihr hier als pdf.