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Auf zum Antikriegstag am 1. September!

Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!  „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ (Artikel 26 (1), Grundgesetz) Am 1. September 1939 begann das faschistische Deutschland mit dem Überfall auf Polen den Zweiten Weltkrieg. Mit der Aufrüstung der Reichswehr, dem Austritt aus Abrüstungsverträgen, dem Umbau zur Kriegswirtschaft,…