Aufruf zur Urteilsverkündung durch das Hamburger Verfassungsgericht 


Die Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von 
Rüstungsgütern durch den Hamburger Hafen lädt ein: 

Urteilsverkündung durch das Hamburger Verfassungsgericht 

am 1. September 2023, 10:00 Uhr (Sievekingsplatz 2) 

Im Juli haben wir in einem belebten und gut gefüllten Gerichtssaal für die Beendigung des Transports und Umschlags von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen argumentiert. Mit über 16.000 abgegebenen Unterschriften hatten wir bereits 2021 erfolgreich die erste Stufe der Volksgesetzgebung genommen, worauf der Senat mit einer Anrufung des Landesverfassungsgerichts reagierte:
Rüstungstransportfragen seien ausschließlich Bundes-sache und nicht von der Hamburger Bevölkerung zu entscheiden. 

Es ist dagegen grundlegend im Interesse der Hamburger Bevölkerung, dass durch den Hamburger Hafen der Handel von zivilen Gütern, ressourcenschonend und unter guten Arbeitsbedingungen stattfindet. Er soll damit Teil eines gerechten Welthandels sein und dem Weltfrieden dienen. Nur im Frieden können die Grundrechte und die Menschenrechte verwirklicht werden. Gewaltfreiheit ist notwendig für die Verwirklichung der Menschenwürde. In diesem Sinn wollen wir mit dem Stopp der Rüstungsgeschäfte über den Hafen das Friedensgebot und den Entwicklungsanspruch umsetzen, wie er in der UN-Charta und dem Grundgesetz verankert ist: Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen! 

Das bedeutet, dass die Hamburger Bevölkerung aktiv Verantwortung für Diplomatie und Abrüstung gegenüber allen Staaten der Welt übernehmen muss.
Frieden ist ein dauerhafter Entwicklungsauftrag, zuletzt gefasst in den UN-Nachhaltigkeitszielen „für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung“.
Aus der Senatskanzlei wurde in der Gerichtsverhandlung hingegen vertreten, ein Verbot sei unzeitgemäß und schränke die „Berufsfreiheit“ der Rüstungskonzerne ein. Die Berufsfreiheit ist jedoch als antifaschistische Konsequenz in Einheit mit den anderen Grundrechten zu verstehen. Sie ermöglicht es, produktiver Teil der Gesellschaft zu sein und für gute Lebensbedingungen für alle beizutragen. 

Rüstungsgeschäfte haben damit nichts zu tun. Deshalb sind sie im § 26 des Grund-gesetzes grundsätzlich verboten. Stattdessen ist die Präambel der Hamburger Verfassung neu zur Geltung zu bringen: Frieden, Völkerverständigung und Lenkung der Wirtschaft zum Allgemeinwohl! 

Hamburg kann damit auch andere Hafenstädte anregen, ebenso die Waffengeschäfte zu unterbinden. Jede Waffe weniger und eine Zunahme von Diplomatie und Verständigung schaffen eine Perspektive für Friedensverhandlungen und – entwicklungen in allen Konflikten der Welt. 

Wir freuen uns auf die weitere Argumentation und das Urteil vom Gericht, um damit die Aufklärung und Auseinandersetzung in der Stadt voranzubringen.

Kommt am 1. September zur Urteilsverkündung und werdet mit uns aktiv!

Weitere Aktivitäten:
1. September, 15:30 Uhr, Demonstration „Die Waffen nieder“, Hachmannplatz; 2. September, 15-22 Uhr, Ludwig-Baumann-Fest, Deserteursdenkmal/Dammtorbahnhof 

Den Aufruf findet ihr hier auch zum Download als [pdf].