Hamburg, 30.08.2023
Pressemitteilung
Im Juli hat die Volksinitiative gegen Rüstungsexporte in einem belebten und gut gefüllten Gerichtssaal für die Beendigung des Transports und Umschlags von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen argumentiert. Mit über 16.000 abgegebenen Unterschriften hat die Volksinitiative bereits 2021 erfolgreich die erste Stufe der Volksgesetzgebung genommen, worauf der Senat mit einer Anrufung des Landesverfassungsgerichts reagierte: Rüstungstransportfragen seien ausschließlich Bundessache und nicht von der Hamburger Bevölkerung zu entscheiden.
Es ist dagegen grundlegend im Interesse der Hamburger Bevölkerung, dass durch den Hamburger Hafen der Handel von zivilen Gütern, ressourcenschonend und unter guten Arbeitsbedingungen stattfindet. Er soll damit Teil eines gerechten Welthandels sein und dem Weltfrieden dienen. Nur im Frieden können die Grundrechte und die Menschenrechte verwirklicht werden. Gewaltfreiheit ist notwendig für die Verwirklichung der Menschenwürde. In diesem Sinn will die Initiative mit dem Stopp der Rüstungsgeschäfte über den Hafen das Friedensgebot und den Entwicklungsanspruch umsetzen, wie er in der UN-Charta und dem GG verankert ist: Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen!
„Wir sind im Recht. Wir beziehen uns auf die Präambel in der Hamburger Verfassung und auf das Friedensgebot im Grundgesetz. Beide wurden nach dem zweiten Weltkrieg als antifaschistische Konsequenz verfasst. In Art. 26 ist gefasst, dass alle Handlungen, die mit der ‚Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten‘ zu verbieten sind. Außerdem ist die Beförderung von Kriegswaffen grundsätzlich verboten. Es besteht also kein Anspruch darauf“ sagt Gerd Schulte, Vertrauensperson der Volksinitiative.
„In der Gerichtverhandlung wurde aus der Senatskanzlei vertreten, ein Verbot schränke die „Berufsfreiheit“ der Rüstungskonzerne ein. Die Berufsfreiheit ist jedoch in Einheit mit den anderen Grundrechten zu verstehen. Sie ist als Konsequenz aus der menschenverachtenden Zwangsarbeit im Faschismus ins Grundgesetz aufgenommen worden. Die Berufsfreiheit soll es ermöglichen, produktiver Teil der Gesellschaft zu sein und für gute Lebensbedingungen für alle beizutragen. An oberster Stelle steht die Würde eines jeden Menschen und nicht die Berufsfreiheit auf Rüstungsgeschäfte und Profite. Für die Verwirklichung aller Grundrechte braucht es Frieden, als Freiheit von Gewalt, als unabdingbare Grundlage. In diesem Sinne ist der Hamburger Hafen, als ‚Tor zur Welt‘, zum Ausgangspunkt für zivilem Handel und internationalem Austausch zu machen: Für Frieden, Völkerverständigung und Lenkung der Wirtschaft zum Allgemeinwohl“, fordert Paula Herrschel, Vertrauensperson der Volksinitiative.
„Das Hamburger Verfassungsgericht hat die Urteilsverkündung auf den Antikriegstag gelegt. Der Antikriegstag steht, aus Faschismus und Weltkrieg lernend, für Frieden und Abrüstung und gegen Rüstungspolitik in aller Welt. In Anlehnung an das historische Datum, hat das Gericht die Möglichkeit, für das Wirken gegen Rüstungsgeschäfte, dem Friedensgebot des Grundgesetzes und der Hamburger Verfassung und ihrer Präambel neu Geltung zu verschaffen. Wir sind gespannt und freuen uns auf die weitere Argumentation und das Urteil vom Gericht, um damit die Aufklärung und Auseinandersetzung in der Stadt voranzubringen. Wir freuen uns auf die anschließende Begehung des Antikriegstags. Als IPPNW Hamburg und Volksinitiative gegen Rüstungsexporte rufen wir mit einem gemeinsamen Aufruf zur Beteiligung an den Aktivitäten am Antikriegstag auf.“, ergänzt Ulrike Schirrmann, Vertrauensperson der Volksinitiative.
Öffentliche Urteilsverkündung durch das Hamburger Verfassungsgericht
am 1. September 2023, 10:00 Uhr, im Sievekingplatz 2
Gemeinsamer Aufruf zum 1. September 2023 von IPPNW Hamburg und
Volksinitiative gegen Rüstungsexporte “Hinaus auf die Straße zum Anti-Kriegstag“
Demonstration des Hamburger Forum „Die Waffen nieder“
15:30 Uhr, Auftakt: Hachmannplatz