Antrag des Hamburger Senats auf Nichtdurchführung unseres Volksbegehrens

Der Hamburger Senat will das Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen mit Hilfe eines Antrages vor dem hiesigen Verfassungsgericht stoppen.

In der ersten Phase wurden im letzten Jahr erfolgreich 16.442 Unterschriften für einen zivilen Hafen gesammelt. Doch statt das Friedensanliegen der Bevölkerung umzusetzen und eine demokratische, zivile und soziale Zeitenwende einzuläuten, hat der Hamburger Senat Anfang Juni einen Antrag auf Nichtdurchführung der zweiten Unterschriftensammelphase, dem Volksbegehren, beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht. Dabei fordert das Aufrüstungspaket von 100 Milliarden Euro uns alle zur konsequenten Gegnerschaft zu Aufrüstung und Militarismus und zu einer solidarischen und friedenspolitischen Alternative heraus. Statt den Konflikt politisch und öffentlich zu führen, soll nun das Gericht gegen unser Friedensanliegen in Stellung gebracht werden.

Unser Mitstreiter Holger sagt dazu im Interview mit der Jungen Welt:

„Die Begründung ist fadenscheinig. Erstens: Die Entscheidung für den Stopp von Rüstungsexporten über den Hamburger Hafen liege bei der Bundesregierung. Zweitens: Wir hätten eine eigene Gesetzesinitiative aufstellen, nicht den Senat damit beauftragen sollen. Drittens: Wäre der Hafen für die Ausfuhr von Militärprodukten gesperrt, könnten NATO-Bündnisverpflichtungen nicht eingehalten werden. Das ist aus unserer Sicht absurd. Der Vorwand des Senats, dass die Verantwortung für Rüstungstransporte allein auf der Bundesebene läge, zielt darauf ab, die Verfügungsgewalt der Landesverfassung außer Kraft zu setzen. Aus der geht der Auftrag hervor, auf zivilen Handel ohne Rüstungsexporte zu setzen. Zudem haben wir als Initiative weder gesetzgeberische Kompetenz noch den Apparat, dies durchzusetzen. Das Land ist zuständig, das Verbot des Umschlags von Waffen über den Hamburger Hafen umzusetzen.“

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