Wie funktioniert die Volksgesetzgebung?
In Hamburg ermöglicht der „Volksentscheid“ der Bevölkerung, wichtige Anliegen über den Weg der direkten Demokratie zu entscheiden.
Ein erfolgreicher Volksentscheid muss drei Stufen nehmen:
- Die erste Phase ist die Volksinitiative. Hierfür müssen innerhalb von sechs Monaten 10.000 Hamburger*innen unterschreiben.
- Bei erfolgreichem Abschluss hat der Senat die Möglichkeit, sich unserer Forderung anzuschließen. Andernfalls sammeln wir in der zweiten Phase, dem Volksbegehren, ca. 65.000 Unterschriften.
- Gelingt dies, kommt es zum Volksentscheid und somit zur dritten Phase. Es findet eine hamburgweite Abstimmung statt, bei der alle Personen, die zu der Zeit in Hamburg wahlberechtigt sind, zur Stimmabgabe aufgerufen sind. Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn über die Hälfte der Abstimmenden sich für einen zivilen Hafen aussprechen.
Unterschreiben kann dafür prinzipiell jede*r. Die Stadt zählt jedoch nur die Unterschriften von in Hamburg wahlberechtigten Personen.
An dem Gelingen der Volksinitiative und der Überzeugung anderer können sich jedoch alle beteiligen!
Initiativen vor uns haben diese Schritte bereits erfolgreich gemeistert – gehen wir es gemeinsam an!